Änderung in der Förderrichtlinie zu den „Kohle-Millionen“
Nach dem beschlossenen Ausstieg aus der Kohleverstromung haben die vier deutschen Braunkohlereviere bis zum Jahr 2038 die Möglichkeit, besondere Förderinstrumente in Form von Strukturstärkungsmitteln einzusetzen.
Dem Landkreis Helmstedt stehen als einem der vier Kohlereviere Fördermittel in Höhe von bis zu 90 Mio. Euro zur Verfügung.
Bisher lag der Fokus auf der Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wirtschaft und Strukturverbesserungen durch die öffentliche Hand, von denen in der Folge Unternehmen indirekt profitieren können. So werden aus diesem Fördertopf die Machbarkeitsstudie zum möglichen Gewerbegebiet am Kreuz A2 / A39 und das Bauvorhaben des Ackerbauzentrums Niedersachsen in Warberg gefördert.
Ab sofort ist auch eine direkte Förderung von Unternehmen möglich. Konkret ist diese Förderung über die sog. ‚STARK-Richtlinie‘ des Bundes möglich. (STARK – Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerksstandorten)
Was wird gefördert?
Durch die Erweiterung der Fördermöglichkeiten sollen gezielt investive Projekte gefördert werden, die den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft vorantreiben.
Mit der Einführung der Förderkategorie „Transformationstechnologien“ werden künftig Projekte unterstützt, die den Ausbau und die Produktion von Schlüsseltechnologien wie Batterien, Solarpaneelen, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseuren sowie Technologien zur Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO2 zum Ziel haben. Mit der neuen Förderkategorie wird ausschließlich die Herstellung oder Rückgewinnung dieser Schlüsseltechnologien gezielt gefördert.
Unternehmen können dabei, abhängig von ihrer Größe, Zuschüsse von 15 bis 35 Prozent der Investitionssumme beantragen.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Niederlassung in Deutschland haben. Die beantragten Projekte müssen ihre Wirkung im Fördergebiet (hier dem Landkreis Helmstedt) entfalten. Insbesondere sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) angesprochen, da sie ein wesentliches Fundament für die Wirtschaftskraft in den vom Strukturwandel betroffenen Kohleregionen (in unserem Fall das Helmstedter Revier) darstellen und maßgeblich zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur wirtschaftlichen Stabilität beitragen.
Einreichungen
Projektskizzen können bis zum 6. Dezember 2024 beim vom Bundeswirtschaftsministerium beauftragten Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH eingereicht werden https://vdivde-it.de/de/stark
Informationsveranstaltung
Am 30. Oktober 2024 lädt die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH im Namen des BMWK zur Informationsveranstaltung ein, um die Förderbekanntmachung vorzustellen und Fragen zu beantworten.
Details und Richtlinie
Weitere Details und die Förderrichtlinie im Volltext finden Sie hier.
Für Fragen:
Für Beratungen im Rahmen des Förderaufrufes sowie weiteren Fragen zu den Strukturstärkungsmittel und der nun ermöglichten Aufweitung der Fördermöglichkeiten stehen wir gern zur Verfügung: Cassina.moench@wr-helmstedt.de Tel. 0 53 51 – 52 35 34 21
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