Strukturstärkungsmittel für den Landkreis Helmstedt

nach dem Ausstieg aus der Braunkohleverstromung

  • Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze, um den Verlust der Arbeitsplätze im Helmstedter Revier auszugleichen
  • Stärkung der Wirtschafts- und Steuereinnahmekraft des Landkreises Helmstedt und der kreisangehörigen Kommunen

 

Förderbedingungen Richtlinie Strukturhilfen Helmstedt

Grundlage: Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung bis spätestens 2038

  • Fördergebiet: Landkreis Helmstedt
  • Zuwendungsempfänger: Landkreis Helmstedt, Kreisangehörige Kommunen, Juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen
  • Förderquote: bis zu 90 Prozent
  • Förderzeitraum: Die Strukturhilfen werden im Zeitraum von 2021 bis einschließlich 2038 nur für förderfähige Maßnahmen gewährt, deren Kosten nach dem 1. Januar 2021 bis spätestens zum 31. Dezember 2038 entstehen.
  • Eine Anteilsfinanzierung von Vorhaben, deren Gesamtfinanzierung nicht gesichert ist, oder eine Finanzierung bereits begonnener Vorhaben sind unzulässig.
  • Projekte müssen zusätzlich sein

Förderbereiche

  1. Wirtschaftsnahe Infrastruktur ohne öffentliche Verkehrswege, insbesondere Erwerb und Herrichtung von Flächen für Unternehmen sowie die energetische Sanierung von infolge des Ausstiegs aus der Kohleverstromung zur Verfügung stehenden Gebäuden zur Nachnutzung.
  2. Verkehr ohne Bundes-, Landes- und Kommunalstraßen, insbesondere zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden sowie Schienenbahnen, die nicht Eisenbahnen des Bundes sind, im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs.
  3. Öffentliche Fürsorge zur Verbesserung wirtschaftsbezogener Standortbedingungen, insbesondere Ausbau von Einrichtungen für Kinder- und Jugendliche, Investitionen in die Gesundheits- und Kultureinrichtungen sowie altersgerechter Umbau und Barriereabbau.
  4. Städtebau, Stadt- und Regionalentwicklung
  5. Digitalisierung, Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur
  6. Touristische Infrastruktur
  7. Infrastrukturen für Forschung, Innovation und Technologietransfer sowie ergänzende betriebliche Aus- und Weiterbildung.
  8. Klima- und Umweltschutz einschließlich Investitionen zur energetischen Sanierung von Infrastrukturen, zur Bodensanierung, und zum Lärmschutz
  9. Naturschutz und Landschaftspflege, insbesondere Maßnahmen zur Renaturierung und Umgestaltung ehemaliger Tagebauflächen sowie zu deren Aufforstung; die Verpflichtungen des Unternehmers nach Bergrecht bleiben unberührt.

Förderwürdigkeit

  • Schaffung und Erhalt von Arbeits- und Ausbildungsplätzen im Fördergebiet,
  • Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur und Verbesserung der Attraktivität des Wirtschaftsstandorts im Fördergebiet,
  • Nutzbarkeit der Investitionen unter Berücksichtigung künftiger demografischer Entwicklungen,
  • Vereinbarkeit der Investitionen mit den Nachhaltigkeitszielen im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie.
  • Zusätzlichkeit. Zuwendungen werden nur für zusätzliche Investitionen gewährt. Eine Investition ist nicht zusätzlich, wenn ihre Finanzierung Bestandteil eines bereits beschlossenen Haushaltes ist.

Strukturkommission Wirtschaftsregion Helmstedt

Die Entscheidungen über die Vergabe der Projektmittel treffen der Bund und das Land Niedersachsen. Vorgeschaltet wird ein Auswahlprozess, in dem ein Empfehlungsgremium die vielfältigen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Aspekte eines klugen Strukturwandels beraten und Projektempfehlungen abgibt.

Ihr gehören regionale Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Verwaltung, Hochschulen und Interessenverbänden an: Landrat Gerhard Radeck (Vorsitzender), Alexander Hoppe, Wittich Schobert, Jan Fricke, Jörg Liebermann, Dr. Ulrike Witt, Professor Dr. Lothar Hagebölling, Rüdiger Fricke und Elisabeth Heister-Neumann. Die Geschäftsführung liegt bei Thomas Klein.

Strukturkommission Wirtschaftsregion Helmstedt (Foto: WRH)

Bildquellen

  • Mitglieder der Strukturkommission Wirtschaftsregion Helmstedt: © Wirtschaftsregion Helmstedt GmbH