Mitarbeitergewinnung durch Inklusion
12. September @ 10:30 - 12:30
Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer,
sind Sie auf der Suche nach neuen Wegen, um talentierte Mitarbeitende zu gewinnen und gleichzeitig Ihr Unternehmen zukunftssicher aufzustellen? Dann sind Sie bei unserer Veranstaltung genau richtig.
Datum: 12.09.24
Uhrzeit: 10.30 bis 12.30 Uhr
Wo: Haus der Wirtschaft, Poststr. 2- 3, 38350 Helmstedt
Warum sollten Sie teilnehmen?
In einer immer diverseren Arbeitswelt ist es entscheidend, alle Potenziale zu nutzen und ein inklusives Arbeitsumfeld zu schaffen. Doch wie gelingt es, Inklusion in Ihrem Unternehmen gezielt zu fördern und daraus einen Wettbewerbsvorteil zu ziehen?
Das erwartet Sie:
- Impulsvortrag: Neue Wege gehen – Mitarbeitergewinnung
- Impulsvortrag: Gemeinsam am Start: Förderungen der Agentur für Arbeit
- Pause / offener Austausch bei Snacks und Getränken
- Bäckerei Steinecke goes inklusiv – ein „Best Practice Beispiel“ mit offener Gesprächsrunde und Erfahrungsaustausch
Für wen ist diese Veranstaltung?
Diese Veranstaltung richtet sich an Geschäftsführende, Personalleitende und alle, die an der strategischen Ausrichtung Ihres Unternehmens interessiert sind und verstehen möchten, wie Inklusion Ihre Unternehmenskultur bereichern kann.
Nutzen Sie die Chance zu erfahren, wie Sie durch Inklusion nicht nur neue Mitarbeitende gewinnen, sondern auch ein Arbeitsumfeld schaffen, in dem alle Mitarbeitende ihr volles Potenzial entfalten können.
Wir freuen uns darauf, Sie bei unserer Veranstaltung zu treffen. Zur besseren Planbarkeit bitten wir Sie, sich unter eva.erdmann@eaa-niedersachsen.de oder über die Homepage der Wirtschaftsregion bis zum 06.09.2024 anzumelden.
Beim Absenden dieses Formulars willigen Sie ein, dass Ihre Angaben zur Bearbeitung der Kontaktanfrage und deren Abwicklung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO verarbeitet werden. Ihre Angaben werden in einem Customer-Relationship-Management System („CRM System“) oder vergleichbarer Anfragenorganisation gespeichert. Wir löschen die Anfragen, sofern diese nicht mehr erforderlich sind. Wir überprüfen die Erforderlichkeit alle zwei Jahre; Ferner gelten die gesetzlichen Archivierungspflichten.